Rechtslage · Österreich · Risiko 2/3
Behördenantrag stellen per KI-Agent: Rechtslage in Österreich
Ein Behörden-Mandat bevollmächtigt einen KI-Agenten, Anträge bei Verwaltungen einzureichen — Betreibungsauszug, Parkkarte, Bestätigungen. Die Identitäts-Wurzel (E-ID, EUDI-Wallet) macht den Agenten gegenüber der Behörde eindeutig einer Person zuordenbar.
Rechtsgrundlage (Österreich)
In Österreich folgt die Bevollmächtigung §§ 1002 ff. ABGB; der Umfang bestimmt sich nach dem erteilten Auftrag, ein Widerruf ist jederzeit zulässig.
Allgemein gilt: Wer ein Geschäft im Namen eines anderen zur Besorgung übernimmt, handelt im Rahmen der erteilten Macht. Das Mandat ist die maschinenlesbare Fassung dieses Vertrags: Auftrag (scope), Grenzen (constraints) und Laufzeit in einem prüfbaren Artefakt.
Empfohlene Grenzen
Antrags-Typen definieren; Gebühren-Limit pro Antrag.
Typische Risiken
- Behördliche Anträge erzeugen amtliche Wirkungen — Antrags-Typen eng halten.
Beweis im Streitfall
Auch Österreich kennt die freie Beweiswürdigung (§ 272 ZPO); eIDAS gilt unmittelbar, qualifizierte Zeitstempel tragen die Art.-41-Vermutung. Die hash-verkettete Evidence mit qualifizierter Wurzel-Verankerung erfüllt zugleich die Dokumentationserwartung der Verwaltungspraxis — relevant für gov.*-Aktionen gegenüber Behörden.
Häufige Fragen
Wie weise ich nach, dass mein Agent Behördenanträge stellen durfte?
Über das Mandat selbst: Es ist kryptografisch signiert, an Ihre Identität gebunden und wird bei jeder Handlung verifiziert. Mandat, Prüfung und Ergebnis liegen hash-verkettet im Evidence Vault — exportierbar für Revision und Gericht.
Was passiert, wenn ich das Mandat widerrufe?
Der Widerruf wirkt global in unter einer Sekunde. Jede weitere Verifikation wird mit dem Code MD-201 abgelehnt; bereits abgeschlossene Handlungen bleiben in der Beweiskette dokumentiert.