Rechtslage · Österreich · Risiko 2/3
Vertragsabschluss vorbereiten per KI-Agent: Rechtslage in Österreich
Ein Vorbereitungs-Mandat erlaubt einem KI-Agenten, abschlussreife Vertragsdokumente zu erstellen und zur Signatur vorzulegen. Die Signatur selbst ist im OMP-Katalog bewusst ausgeschlossen (contract.sign existiert nicht): Den Abschluss bestätigt der Mensch — per QES oder eigenhändig.
Rechtsgrundlage (Österreich)
In Österreich folgt die Bevollmächtigung §§ 1002 ff. ABGB; der Umfang bestimmt sich nach dem erteilten Auftrag, ein Widerruf ist jederzeit zulässig.
Allgemein gilt: Wer ein Geschäft im Namen eines anderen zur Besorgung übernimmt, handelt im Rahmen der erteilten Macht. Das Mandat ist die maschinenlesbare Fassung dieses Vertrags: Auftrag (scope), Grenzen (constraints) und Laufzeit in einem prüfbaren Artefakt.
Empfohlene Grenzen
Dokument-Typen definieren; Vorlage-Pflicht an die mandatsgebende Person.
Typische Risiken
- Vorgelegte Dokumente wirken abschlussbereit — die finale Prüfung bleibt Menschenpflicht.
Beweis im Streitfall
Auch Österreich kennt die freie Beweiswürdigung (§ 272 ZPO); eIDAS gilt unmittelbar, qualifizierte Zeitstempel tragen die Art.-41-Vermutung. Die hash-verkettete Evidence mit qualifizierter Wurzel-Verankerung erfüllt zugleich die Dokumentationserwartung der Verwaltungspraxis — relevant für gov.*-Aktionen gegenüber Behörden.
Häufige Fragen
Wie weise ich nach, dass mein Agent Vertragsabschlüsse vorbereiten durfte?
Über das Mandat selbst: Es ist kryptografisch signiert, an Ihre Identität gebunden und wird bei jeder Handlung verifiziert. Mandat, Prüfung und Ergebnis liegen hash-verkettet im Evidence Vault — exportierbar für Revision und Gericht.
Was passiert, wenn ich das Mandat widerrufe?
Der Widerruf wirkt global in unter einer Sekunde. Jede weitere Verifikation wird mit dem Code MD-201 abgelehnt; bereits abgeschlossene Handlungen bleiben in der Beweiskette dokumentiert.