Die Schweizer E-ID: swiyu, Vertrauensinfrastruktur ab H1 2027
Nach dem Volks-Ja vom 28. September 2025 hat das Bundesamt für Justiz am 30. Juni 2026 den Zeitplan angepasst: Die Vertrauensinfrastruktur (Base- und Trust-Registry, Issuer/Verifier) soll im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen; für die E-ID selbst gibt es aus Sicherheitsgründen (Deepfake-, Malware-Abwehr) noch keinen Termin. Freiwillig, kostenlos, in der staatlich betriebenen swiyu-App, mit Daten ausschliesslich auf dem Gerät und selektiver Offenlegung als Grundprinzip.
Der Stack
Die Vertrauensinfrastruktur setzt auf offene Protokolle: did:tdw/did:webvh für Identifier, OID4VCI/OID4VP für Ausstellung und Präsentation, SD-JWT als Credential-Format. Mandact-Mandate nutzen dieselben Formate (SD-JWT VC, did:key für Agenten, did:web für den Aussteller); die Registrierung im swiyu-Registry und der Interop-Nachweis gegen die Referenzkomponenten des Bundes sind ein eigener Arbeitsblock, kein Umbau der Engine.
Für Unternehmen
Organisationen erhalten keine eigene E-ID — sie nutzen die E-ID ihrer Kundinnen, Partner und Mitarbeitenden; der Organisations-Anker bleibt UID und Handelsregister. Genau diese Zweiteilung bildet das Mandats-Schema ab (ident_anchor: ch_eid vs. org_uid).
Das Fenster
Die Public Beta der Vertrauensinfrastruktur läuft seit März 2025 auf den produktiven Komponenten. Wer bis zur Inbetriebnahme als Issuer und Verifier registriert und interoperabel ist, definiert den Nachweistyp «Agenten-Mandat» mit — ein Fenster, das sich mit dem Produktivstart schliesst.
Kernaussage
Swiyu macht aus «irgendein Account hat zugestimmt» eine staatlich verifizierte Rechtsperson. Das ist der Unterschied zwischen Login und Vollmacht.