Handlungskatalog · gdpr.dsar.respond
Darf ein KI-Agent «Auskunftsbegehren beantworten»?
Stand des Katalogs: · Rechtsräume: Deutschland, Österreich, Italien
Kurzantwort
Ja. «Auskunftsbegehren beantworten» ist in Deutschland, Österreich, Italien ohne gesetzliche Form möglich — ein Agent darf die Handlung innerhalb seines Mandats allein ausführen. Die Grenzen setzt das Mandat: Betrag, Gegenpartei, Frequenz, Zeitfenster.
Formstufe je Land
| Land | Formstufe | Folge für den Agenten |
|---|---|---|
| Schweiz | nicht im Katalog | für diesen Rechtsraum nicht definiert |
| Deutschland | formfrei | keine gesetzliche Form — das Mandat setzt die Grenzen |
| Österreich | formfrei | keine gesetzliche Form — das Mandat setzt die Grenzen |
| Italien | formfrei | keine gesetzliche Form — das Mandat setzt die Grenzen |
Eigenschaften im Katalog
- Agentenfähigkeit
- ausführen (execute)
- Umkehrbar
- nein — endgültig
- Risikostufe
- 3 von 3
- Menschliche Freigabe empfohlen
- ja — in escalateActions aufnehmen
- Ressourcen-Grenze
- erforderlich — ohne Ressource ist der Typ zu grob
- Gesetzliche Frist
- 30 Tage — Mandact zeigt sie an, erzwingt sie aber nicht
Rechtsgrundlage
Art. 15 i.V.m. Art. 12 Abs. 3 DSGVO
Häufige Fragen
Darf ein KI-Agent in Deutschland «Auskunftsbegehren beantworten»?
Ja, innerhalb des Mandats. In Deutschland ist die Handlung formfrei; empfohlen ist eine menschliche Freigabe (Eskalation), weil sie nicht umkehrbar oder sofort wirksam ist.
Darf ein KI-Agent in Österreich «Auskunftsbegehren beantworten»?
Ja, innerhalb des Mandats. In Österreich ist die Handlung formfrei; empfohlen ist eine menschliche Freigabe (Eskalation), weil sie nicht umkehrbar oder sofort wirksam ist.
Darf ein KI-Agent in Italien «Auskunftsbegehren beantworten»?
Ja, innerhalb des Mandats. In Italien ist die Handlung formfrei; empfohlen ist eine menschliche Freigabe (Eskalation), weil sie nicht umkehrbar oder sofort wirksam ist.
Keine Rechtsberatung. Die Angaben stammen aus dem Handlungskatalog, aus dem die Mandact-Engine ihre Entscheidungen ableitet; im Einzelfall entscheidet das anwendbare Recht.