Handlungskatalog · kritis.incident.report
Darf ein KI-Agent «Sicherheitsvorfall melden»?
Stand des Katalogs: · Rechtsräume: Deutschland, Österreich, Italien
Kurzantwort
Nur vorbereiten. Ein Agent darf «Sicherheitsvorfall melden» vorbereiten — ausführen muss ein Mensch: die Handlung läuft über den staatlichen Kanal BSI-Meldeportal (MIP). Mandact erkennt das und legt den Vorgang einem Menschen vor, statt ihn auszuführen.
Formstufe je Land
| Land | Formstufe | Folge für den Agenten |
|---|---|---|
| Schweiz | nicht im Katalog | für diesen Rechtsraum nicht definiert |
| Deutschland | formfrei | keine gesetzliche Form — das Mandat setzt die Grenzen |
| Österreich | formfrei | keine gesetzliche Form — das Mandat setzt die Grenzen |
| Italien | formfrei | keine gesetzliche Form — das Mandat setzt die Grenzen |
Eigenschaften im Katalog
- Agentenfähigkeit
- nur vorbereiten (prepare_only)
- Umkehrbar
- nein — endgültig
- Risikostufe
- 3 von 3
- Menschliche Freigabe empfohlen
- ja — in escalateActions aufnehmen
- Zwingender Kanal
- BSI-Meldeportal (MIP)
- Gesetzliche Frist
- 24 Stunden — Mandact zeigt sie an, erzwingt sie aber nicht
Rechtsgrundlage
§ 32 BSIG / NIS2UmsuCG — 24 h Fruehwarnung, 72 h Folge, 1 Monat Abschluss
Häufige Fragen
Darf ein KI-Agent in Deutschland «Sicherheitsvorfall melden»?
Nur als Vorbereitung. In Deutschland gilt: formfrei. Die Ausführung bleibt beim Menschen.
Darf ein KI-Agent in Österreich «Sicherheitsvorfall melden»?
Nur als Vorbereitung. In Österreich gilt: formfrei. Die Ausführung bleibt beim Menschen.
Darf ein KI-Agent in Italien «Sicherheitsvorfall melden»?
Nur als Vorbereitung. In Italien gilt: formfrei. Die Ausführung bleibt beim Menschen.
Keine Rechtsberatung. Die Angaben stammen aus dem Handlungskatalog, aus dem die Mandact-Engine ihre Entscheidungen ableitet; im Einzelfall entscheidet das anwendbare Recht.