Handlungskatalog · legal.proceedings.initiate
Darf ein KI-Agent «Klage einreichen»?
Stand des Katalogs: · Rechtsräume: Schweiz, Deutschland, Österreich, Italien
Kurzantwort
Nur vorbereiten. Ein Agent darf «Klage einreichen» vorbereiten — ausführen muss ein Mensch: verlangt eine Unterschrift — ein Agent kann sie nicht leisten. Mandact erkennt das und legt den Vorgang einem Menschen vor, statt ihn auszuführen.
Formstufe je Land
| Land | Formstufe | Folge für den Agenten |
|---|---|---|
| Schweiz | Schriftform | verlangt eine Unterschrift — ein Agent kann sie nicht leisten |
| Deutschland | Schriftform | verlangt eine Unterschrift — ein Agent kann sie nicht leisten |
| Österreich | Schriftform | verlangt eine Unterschrift — ein Agent kann sie nicht leisten |
| Italien | Schriftform | verlangt eine Unterschrift — ein Agent kann sie nicht leisten |
Eigenschaften im Katalog
- Agentenfähigkeit
- nur vorbereiten (prepare_only)
- Umkehrbar
- nein — endgültig
- Risikostufe
- 3 von 3
- Menschliche Freigabe empfohlen
- ja — in escalateActions aufnehmen
Rechtsgrundlage
Art. 130 ZPO (CH) · § 253 ZPO (DE)
Häufige Fragen
Darf ein KI-Agent in der Schweiz «Klage einreichen»?
Nur als Vorbereitung. In der Schweiz gilt: Schriftform — verlangt eine Unterschrift — ein Agent kann sie nicht leisten. Die Ausführung bleibt beim Menschen.
Darf ein KI-Agent in Deutschland «Klage einreichen»?
Nur als Vorbereitung. In Deutschland gilt: Schriftform — verlangt eine Unterschrift — ein Agent kann sie nicht leisten. Die Ausführung bleibt beim Menschen.
Darf ein KI-Agent in Österreich «Klage einreichen»?
Nur als Vorbereitung. In Österreich gilt: Schriftform — verlangt eine Unterschrift — ein Agent kann sie nicht leisten. Die Ausführung bleibt beim Menschen.
Darf ein KI-Agent in Italien «Klage einreichen»?
Nur als Vorbereitung. In Italien gilt: Schriftform — verlangt eine Unterschrift — ein Agent kann sie nicht leisten. Die Ausführung bleibt beim Menschen.
Keine Rechtsberatung. Die Angaben stammen aus dem Handlungskatalog, aus dem die Mandact-Engine ihre Entscheidungen ableitet; im Einzelfall entscheidet das anwendbare Recht.