Rechtslage · Deutschland · Risiko 1/3
Offerten einholen per KI-Agent: Rechtslage in Deutschland
Ein Offerten-Mandat bevollmächtigt einen KI-Agenten, bei Anbietern verbindliche Angebote einzuholen und zu vergleichen. Es ist risikoarm, weil keine Verpflichtung entsteht — wichtig ist nur, dass der Agent dabei keine Daten über das Nötige hinaus preisgibt.
Rechtsgrundlage (Deutschland)
In Deutschland gelten §§ 164 ff. BGB: Der Agent handelt im Namen der vertretenen Person, soweit die Vollmacht reicht; sie ist grundsätzlich frei widerruflich (§ 168 BGB).
Allgemein gilt: Die Willenserklärung des Vertreters wirkt für und gegen die vertretene Person, soweit Vertretungsmacht besteht. Bei Software-Agenten trägt die Computererklärungs-Doktrin: Die Erklärung wird der Person zugerechnet, die das System mit definiertem Spielraum einsetzt — das Mandat dokumentiert diesen Spielraum gerichtsfest.
Empfohlene Grenzen
Datenfreigabe auf das Offert-Nötige begrenzen (kombinierbar mit data.share).
Typische Risiken
- Offert-Anfragen erzeugen Kontaktaufnahmen — Anbieterkreis begrenzen.
Beweis im Streitfall
Im deutschen Zivilprozess gilt freie Beweiswürdigung (§ 286 ZPO); qualifizierte elektronische Zeitstempel geniessen über eIDAS Art. 41 die Vermutung der Richtigkeit von Datum und Unversehrtheit. Die täglich verankerte Evidence-Wurzel hebt damit die gesamte Kette in privilegierte Beweisposition — und der Anscheinsbeweis ordnungsgemässer Verifikation folgt aus der dokumentierten, deterministischen Prüfung.
Häufige Fragen
Wie weise ich nach, dass mein Agent Offerten einholen durfte?
Über das Mandat selbst: Es ist kryptografisch signiert, an Ihre Identität gebunden und wird bei jeder Handlung verifiziert. Mandat, Prüfung und Ergebnis liegen hash-verkettet im Evidence Vault — exportierbar für Revision und Gericht.
Was passiert, wenn ich das Mandat widerrufe?
Der Widerruf wirkt global in unter einer Sekunde. Jede weitere Verifikation wird mit dem Code MD-201 abgelehnt; bereits abgeschlossene Handlungen bleiben in der Beweiskette dokumentiert.