MANDACT

Rechtslage · Schweiz · Risiko 1/3

Offerten einholen per KI-Agent: Rechtslage in der Schweiz

Ein Offerten-Mandat bevollmächtigt einen KI-Agenten, bei Anbietern verbindliche Angebote einzuholen und zu vergleichen. Es ist risikoarm, weil keine Verpflichtung entsteht — wichtig ist nur, dass der Agent dabei keine Daten über das Nötige hinaus preisgibt.

Rechtsgrundlage (Schweiz)

In der Schweiz richtet sich die Vollmacht nach OR Art. 32 ff. (Stellvertretung); der Widerruf ist jederzeit möglich (Art. 34 OR).

Allgemein gilt: Wer in fremdem Namen mit Ermächtigung handelt, verpflichtet die vertretene Person direkt (Art. 32 Abs. 1 OR). Die Norm fragt nach Ermächtigung und Erkennbarkeit des Vertretungsverhältnisses — beides liefert das Mandat maschinell: den Umfang als geprüfte Constraints, die Erkennbarkeit als signierte Presentation.

Empfohlene Grenzen

Datenfreigabe auf das Offert-Nötige begrenzen (kombinierbar mit data.share).

Typische Risiken

Beweis im Streitfall

Die Schweizer ZPO kennt die freie Beweiswürdigung (Art. 157 ZPO): Elektronische Evidenz überzeugt durch Integrität, nicht durch Form. Eine hash-verkettete, append-only Beweiskette mit täglich qualifiziert gezeitstempelter Wurzel (ZertES/eIDAS-äquivalent) gibt dem Gericht, was es würdigen kann — Lückenlosigkeit, Unveränderbarkeit, Zuordenbarkeit.

Häufige Fragen

Wie weise ich nach, dass mein Agent Offerten einholen durfte?

Über das Mandat selbst: Es ist kryptografisch signiert, an Ihre Identität gebunden und wird bei jeder Handlung verifiziert. Mandat, Prüfung und Ergebnis liegen hash-verkettet im Evidence Vault — exportierbar für Revision und Gericht.

Was passiert, wenn ich das Mandat widerrufe?

Der Widerruf wirkt global in unter einer Sekunde. Jede weitere Verifikation wird mit dem Code MD-201 abgelehnt; bereits abgeschlossene Handlungen bleiben in der Beweiskette dokumentiert.