Rechtslage · Deutschland · Risiko 1/3
Termin buchen per KI-Agent: Rechtslage in Deutschland
Ein Termin-Mandat bevollmächtigt einen KI-Agenten, Termine im Namen einer Person zu buchen — beim Arzt, Coiffeur oder Amt. Es enthält typischerweise Zeitfenster, erlaubte Anbieter und die Regel, ob kostenpflichtige Reservationen zulässig sind. Buchungen ohne Zahlungsbefugnis sind Risikostufe 1.
Rechtsgrundlage (Deutschland)
In Deutschland gelten §§ 164 ff. BGB: Der Agent handelt im Namen der vertretenen Person, soweit die Vollmacht reicht; sie ist grundsätzlich frei widerruflich (§ 168 BGB).
Allgemein gilt: Die Willenserklärung des Vertreters wirkt für und gegen die vertretene Person, soweit Vertretungsmacht besteht. Bei Software-Agenten trägt die Computererklärungs-Doktrin: Die Erklärung wird der Person zugerechnet, die das System mit definiertem Spielraum einsetzt — das Mandat dokumentiert diesen Spielraum gerichtsfest.
Empfohlene Grenzen
Zeitfenster, Anbieter-Liste; kostenpflichtige Reservationen separat mandatieren.
Typische Risiken
- No-Show-Gebühren machen aus einer Buchung eine Zahlungsverpflichtung — im Mandat ausschliessen oder begrenzen.
Beweis im Streitfall
Im deutschen Zivilprozess gilt freie Beweiswürdigung (§ 286 ZPO); qualifizierte elektronische Zeitstempel geniessen über eIDAS Art. 41 die Vermutung der Richtigkeit von Datum und Unversehrtheit. Die täglich verankerte Evidence-Wurzel hebt damit die gesamte Kette in privilegierte Beweisposition — und der Anscheinsbeweis ordnungsgemässer Verifikation folgt aus der dokumentierten, deterministischen Prüfung.
Häufige Fragen
Wie weise ich nach, dass mein Agent Termine buchen durfte?
Über das Mandat selbst: Es ist kryptografisch signiert, an Ihre Identität gebunden und wird bei jeder Handlung verifiziert. Mandat, Prüfung und Ergebnis liegen hash-verkettet im Evidence Vault — exportierbar für Revision und Gericht.
Was passiert, wenn ich das Mandat widerrufe?
Der Widerruf wirkt global in unter einer Sekunde. Jede weitere Verifikation wird mit dem Code MD-201 abgelehnt; bereits abgeschlossene Handlungen bleiben in der Beweiskette dokumentiert.