Rechtslage · Österreich · Risiko 1/3
Termin buchen per KI-Agent: Rechtslage in Österreich
Ein Termin-Mandat bevollmächtigt einen KI-Agenten, Termine im Namen einer Person zu buchen — beim Arzt, Coiffeur oder Amt. Es enthält typischerweise Zeitfenster, erlaubte Anbieter und die Regel, ob kostenpflichtige Reservationen zulässig sind. Buchungen ohne Zahlungsbefugnis sind Risikostufe 1.
Rechtsgrundlage (Österreich)
In Österreich folgt die Bevollmächtigung §§ 1002 ff. ABGB; der Umfang bestimmt sich nach dem erteilten Auftrag, ein Widerruf ist jederzeit zulässig.
Allgemein gilt: Wer ein Geschäft im Namen eines anderen zur Besorgung übernimmt, handelt im Rahmen der erteilten Macht. Das Mandat ist die maschinenlesbare Fassung dieses Vertrags: Auftrag (scope), Grenzen (constraints) und Laufzeit in einem prüfbaren Artefakt.
Empfohlene Grenzen
Zeitfenster, Anbieter-Liste; kostenpflichtige Reservationen separat mandatieren.
Typische Risiken
- No-Show-Gebühren machen aus einer Buchung eine Zahlungsverpflichtung — im Mandat ausschliessen oder begrenzen.
Beweis im Streitfall
Auch Österreich kennt die freie Beweiswürdigung (§ 272 ZPO); eIDAS gilt unmittelbar, qualifizierte Zeitstempel tragen die Art.-41-Vermutung. Die hash-verkettete Evidence mit qualifizierter Wurzel-Verankerung erfüllt zugleich die Dokumentationserwartung der Verwaltungspraxis — relevant für gov.*-Aktionen gegenüber Behörden.
Häufige Fragen
Wie weise ich nach, dass mein Agent Termine buchen durfte?
Über das Mandat selbst: Es ist kryptografisch signiert, an Ihre Identität gebunden und wird bei jeder Handlung verifiziert. Mandat, Prüfung und Ergebnis liegen hash-verkettet im Evidence Vault — exportierbar für Revision und Gericht.
Was passiert, wenn ich das Mandat widerrufe?
Der Widerruf wirkt global in unter einer Sekunde. Jede weitere Verifikation wird mit dem Code MD-201 abgelehnt; bereits abgeschlossene Handlungen bleiben in der Beweiskette dokumentiert.