MANDACT

Rechtslage · Schweiz · Risiko 1/3

Termin buchen per KI-Agent: Rechtslage in der Schweiz

Ein Termin-Mandat bevollmächtigt einen KI-Agenten, Termine im Namen einer Person zu buchen — beim Arzt, Coiffeur oder Amt. Es enthält typischerweise Zeitfenster, erlaubte Anbieter und die Regel, ob kostenpflichtige Reservationen zulässig sind. Buchungen ohne Zahlungsbefugnis sind Risikostufe 1.

Rechtsgrundlage (Schweiz)

In der Schweiz richtet sich die Vollmacht nach OR Art. 32 ff. (Stellvertretung); der Widerruf ist jederzeit möglich (Art. 34 OR).

Allgemein gilt: Wer in fremdem Namen mit Ermächtigung handelt, verpflichtet die vertretene Person direkt (Art. 32 Abs. 1 OR). Die Norm fragt nach Ermächtigung und Erkennbarkeit des Vertretungsverhältnisses — beides liefert das Mandat maschinell: den Umfang als geprüfte Constraints, die Erkennbarkeit als signierte Presentation.

Empfohlene Grenzen

Zeitfenster, Anbieter-Liste; kostenpflichtige Reservationen separat mandatieren.

Typische Risiken

Beweis im Streitfall

Die Schweizer ZPO kennt die freie Beweiswürdigung (Art. 157 ZPO): Elektronische Evidenz überzeugt durch Integrität, nicht durch Form. Eine hash-verkettete, append-only Beweiskette mit täglich qualifiziert gezeitstempelter Wurzel (ZertES/eIDAS-äquivalent) gibt dem Gericht, was es würdigen kann — Lückenlosigkeit, Unveränderbarkeit, Zuordenbarkeit.

Häufige Fragen

Wie weise ich nach, dass mein Agent Termine buchen durfte?

Über das Mandat selbst: Es ist kryptografisch signiert, an Ihre Identität gebunden und wird bei jeder Handlung verifiziert. Mandat, Prüfung und Ergebnis liegen hash-verkettet im Evidence Vault — exportierbar für Revision und Gericht.

Was passiert, wenn ich das Mandat widerrufe?

Der Widerruf wirkt global in unter einer Sekunde. Jede weitere Verifikation wird mit dem Code MD-201 abgelehnt; bereits abgeschlossene Handlungen bleiben in der Beweiskette dokumentiert.