BGB §§ 164 ff.: Die deutsche Perspektive
Das deutsche Stellvertretungsrecht (§§ 164 ff. BGB) verlangt eigene Willenserklärung des Vertreters, Handeln in fremdem Namen und Vertretungsmacht. Bei KI-Agenten konzentriert sich die Debatte auf die Zurechnung — und genau dort liefert das Mandat die fehlende Dokumentationsschicht.
Zurechnung über Vollmacht
Die herrschende Praxis rechnet Software-Erklärungen der Person zu, die das System mit definiertem Spielraum einsetzt (Computererklärung). Je präziser der dokumentierte Spielraum, desto klarer die Zurechnung — Constraints sind damit nicht nur Risiko-, sondern Zurechnungs-Technik.
§ 167: Form der Vollmachtserteilung
Die Erteilung ist grundsätzlich formfrei — die maschinenlesbare Vollmacht mit identitäts-verankerter Erteilung übererfüllt die Anforderungen und löst zugleich das Beweisproblem des § 167, das Papier-Vollmachten plagt.
Anscheins- und Duldungsvollmacht
Wo geprüfte Mandate Standard sind, schrumpft der Raum für Anscheinsvollmachten: Wer ohne Verify akzeptiert, kann sich schwerer auf Rechtsschein berufen — ein ökonomischer Anreiz zur Prüfung, kein nur juristischer.
Kernaussage
Deutsche Dogmatik plus maschinelle Vollmacht: Die Zurechnungsfrage wird vom Gutachten-Thema zum Datenbank-Abruf.