MANDACT

Recht & Haftung

Wer haftet wofür? Die Haftungs-Landkarte der Agent Economy

Vier Parteien, vier Risikosphären: Die mandatsgebende Person haftet für Handlungen innerhalb des Mandats (es ist ihr erklärter Wille); der Agenten-Betreiber für Fehlfunktion ausserhalb des Auftrags; die Akzeptanzstelle für Annahme ohne Prüfung; die Infrastruktur für falsche Verifikations-Antworten.

Innerhalb des Mandats

Was der Agent im Rahmen tut, ist zugerechnet — deshalb sind präzise Grenzen Selbstschutz der Mandanten, nicht Misstrauen gegen den Agenten. Die Vorlagen-Galerie liefert geprüfte Default-Grenzen je Aktionstyp und Risikoniveau.

Ausserhalb des Mandats

Überschreitet der Agent, greift die Vollmacht nicht — die Akzeptanzstelle, die geprüft hat, ist durch den Beleg geschützt; der Schaden liegt in der Sphäre des Agenten-Betreibers. Ohne Prüfung kehrt sich das Bild: Wer blind akzeptiert, trägt mit.

Die Infrastruktur-Pflicht

Fail-closed als Prinzip: Ist der Status nicht prüfbar, lautet die Antwort deny(unavailable) — nie ein falsches allow aus dem Cache. Verfügbarkeit ist verhandelbar, ein falsches Ja nicht.

Kernaussage

Klare Sphären statt Schwarzer Peter: Die Vollmacht verteilt Haftung dahin, wo die Kontrolle liegt.

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