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Rechtslage · Deutschland

Agenten-Vollmachten nach deutschem Recht

Deutschland verlangt für die Agenten-Vollmacht dogmatische Präzision: §§ 164 ff. BGB regeln Stellvertretung, die Computererklärung ist anerkannt, und die Zurechnungsfrage entscheidet sich am dokumentierten Spielraum des Systems — genau das, was strukturierte Constraints leisten. Mit der EUDI-Pflicht (Frist 24. Dezember 2026) und der deutschen Staats-Wallet ab 2. Januar 2027 wird die Identitäts-Wurzel reguliert verfügbar.

Rechtsgrundlagen

Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB)

Die Willenserklärung des Vertreters wirkt für und gegen die vertretene Person, soweit Vertretungsmacht besteht. Bei Software-Agenten trägt die Computererklärungs-Doktrin: Die Erklärung wird der Person zugerechnet, die das System mit definiertem Spielraum einsetzt — das Mandat dokumentiert diesen Spielraum gerichtsfest.

Formfreiheit der Erteilung (§ 167 BGB)

Die Vollmacht bedarf nicht der Form des Geschäfts, auf das sie sich bezieht. Die maschinenlesbare, identitäts-verankerte Erteilung übererfüllt die Anforderungen — und beseitigt das klassische Beweisproblem der formfreien Vollmacht.

Widerruf (§ 168 BGB)

Die Vollmacht ist grundsätzlich frei widerruflich. Echtzeit-Status-Prüfung macht den Widerruf praktisch wirksam: Nach MD-201 kann sich niemand auf Fortbestand berufen.

Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 177 ff. BGB)

Überschreitet der Agent das Mandat, schwebt das Geschäft — die vertretene Person kann genehmigen oder ablehnen; der Vertragspartner, der geprüft hat, weiss exakt, woran er ist. Der Primärcode MD-301 (out of scope) ist die maschinelle Fassung dieser Grenze.

Beweis im Streitfall

Im deutschen Zivilprozess gilt freie Beweiswürdigung (§ 286 ZPO); qualifizierte elektronische Zeitstempel geniessen über eIDAS Art. 41 die Vermutung der Richtigkeit von Datum und Unversehrtheit. Die täglich verankerte Evidence-Wurzel hebt damit die gesamte Kette in privilegierte Beweisposition — und der Anscheinsbeweis ordnungsgemässer Verifikation folgt aus der dokumentierten, deterministischen Prüfung.

Identitäts-Wurzel

Die EUDI-Wallet-Pflicht der Mitgliedstaaten greift zum 24. Dezember 2026; die deutsche Staats-Wallet ist für den 2. Januar 2027 angekündigt, die Akzeptanzpflicht regulierter Sektoren folgt bis November 2027. Bis dahin tragen Video-Ident und Organisations-Register (Handelsregister) den Identitäts-Anker — der Wallet-Stecker (OID4VCI/VP) ist vorbereitet.

Deutschland diskutiert die KI-Zurechnung intensiver als jeder andere DACH-Markt — wer hier mit dokumentiertem Spielraum (Constraints, Eskalation, Evidence) auftritt, beantwortet die Streitfrage der Literatur mit Betriebspraxis.

Rechtslage je Aktionstyp (Deutschland)