Rechtslage · Schweiz
Agenten-Vollmachten nach Schweizer Recht
Die Schweiz bietet der Agenten-Vollmacht das klarste Fundament im DACH-Raum: Die Stellvertretung nach OR Art. 32 ff. ist technologieneutral, der Widerruf jederzeit möglich (Art. 34 OR), und mit der staatlichen Vertrauensinfrastruktur (Inbetriebnahme voraussichtlich H1 2027; die E-ID selbst hat seit dem 30. Juni 2026 keinen festen Termin) erhält die Identitäts-Wurzel staatlichen Rang — auf demselben technischen Stack, den das Open Mandate Protocol nutzt.
Rechtsgrundlagen
Stellvertretung (OR Art. 32 ff.)
Wer in fremdem Namen mit Ermächtigung handelt, verpflichtet die vertretene Person direkt (Art. 32 Abs. 1 OR). Die Norm fragt nach Ermächtigung und Erkennbarkeit des Vertretungsverhältnisses — beides liefert das Mandat maschinell: den Umfang als geprüfte Constraints, die Erkennbarkeit als signierte Presentation.
Widerruf (Art. 34 OR)
Die Vollmacht kann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden; ein Vorausverzicht auf dieses Recht ist unwirksam. Der Kill Switch ist damit nicht Produkt-Feature, sondern Gesetzes-Vollzug — mit Sofortwirkung statt Brief-Latenz.
Handlungsvollmacht (Art. 462 OR)
Für den kaufmännischen Verkehr vermutet das Gesetz einen branchenüblichen Umfang. Mandats-Vorlagen übernehmen diese Logik: geprüfte Default-Grenzen je Geschäftstyp, die Mandanten bewusst verengen oder erweitern.
Gutglaubensschutz (Art. 33 ff. OR)
Wer die Vollmacht prüft, ist geschützt; wer blind vertraut, trägt Risiko. Der Verifikations-Beleg dokumentiert genau diese Prüfung — die Sorgfalt der Akzeptanzstelle wird zur Beweisurkunde.
Beweis im Streitfall
Die Schweizer ZPO kennt die freie Beweiswürdigung (Art. 157 ZPO): Elektronische Evidenz überzeugt durch Integrität, nicht durch Form. Eine hash-verkettete, append-only Beweiskette mit täglich qualifiziert gezeitstempelter Wurzel (ZertES/eIDAS-äquivalent) gibt dem Gericht, was es würdigen kann — Lückenlosigkeit, Unveränderbarkeit, Zuordenbarkeit.
Identitäts-Wurzel
Die staatliche E-ID (swiyu) soll die Identitäts-Wurzel liefern — did:tdw/webvh, OID4VCI/VP, SD-JWT; die Vertrauensinfrastruktur geht voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb, für die E-ID selbst hat das Bundesamt für Justiz am 30. Juni 2026 den Termin offen gelassen. Mandact baut auf denselben Formaten (SD-JWT VC, did:key/did:web). Unternehmen erhalten keine eigene E-ID; ihr Anker bleibt UID und Handelsregister, wie es das Mandats-Schema (ident_anchor: org_uid) abbildet.
Die Schweiz launcht ihre staatliche Wallet vor fast allen EU-Staaten — wer hier E-ID-verankerte Vollmachten produktiv zeigt, demonstriert dem Kontinent die Referenz-Architektur.